Rechtsprechung
   OLG Rostock, 19.07.2010 - 10 WF 106/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15011
OLG Rostock, 19.07.2010 - 10 WF 106/10 (https://dejure.org/2010,15011)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19.07.2010 - 10 WF 106/10 (https://dejure.org/2010,15011)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19. Juli 2010 - 10 WF 106/10 (https://dejure.org/2010,15011)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,15011) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 50 Abs. 1 Nr. 2 VersAusglG
    Keine Verfahrenskostenhilfe im Rahmen eines wieder aufgenommenen abgetrennten Versorgungsausgleichsverfahrens

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 50 Abs 1 Nr 2 VersAusglG, Art 111 Abs 4 S 2 FGGRG, § 76 FamFG, §§ 76 ff FamFG
    Prozesskostenhilfe bei Fortführung einer abgetrennten Versorgungsausgleichssache: Rechtsschutzbedürfnis für erneuten Prozesskostenhilfeantrag in Übergangsfällen

  • IWW

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Neuer Verfahrenskostenhilfeantrag nötig ?

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 223
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 12.05.2010 - 15 WF 125/10

    Reichweite der für das Scheidungsverbundverfahren bewilligten Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Rostock, 19.07.2010 - 10 WF 106/10
    Mit dem OLG Brandenburg ( Beschluss vom 12.05.2010 - 15 WF 125/10) ist der Senat der Ansicht, dass es dem Wesen der öffentlich - rechtlichen Versorgungsausgleichs widersprechen würde, würde dieser in den genannten Fällen seinen Charakter als Folgesache verlieren.

    Ob es sich beim Wiederaufnahmeverfahren nach § 50 Abs. 1 Ziffer 2 VersAusglG um ein selbständiges oder um die Fortführung eines bereits begonnenen Verfahrens handelt, ist umstritten (zum Meinungsstand siehe OLG Naumburg, Beschluss vom 04.03.2010 - 8 WF 33/10 - und OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.05.2010 - 15 WF 125/10).

  • OLG Naumburg, 04.03.2010 - 8 WF 33/10

    Prozesskostenhilfe im Scheidungsverbundverfahren: Fortwirkung des

    Auszug aus OLG Rostock, 19.07.2010 - 10 WF 106/10
    Ob es sich beim Wiederaufnahmeverfahren nach § 50 Abs. 1 Ziffer 2 VersAusglG um ein selbständiges oder um die Fortführung eines bereits begonnenen Verfahrens handelt, ist umstritten (zum Meinungsstand siehe OLG Naumburg, Beschluss vom 04.03.2010 - 8 WF 33/10 - und OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.05.2010 - 15 WF 125/10).
  • BGH, 16.02.2011 - XII ZB 261/10

    Scheidungsverbund: Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

    Dann solle nur der "Restverbund" der abgetrennten Folgesachen entfallen und jede der abgetrennten Folgesachen als selbständiges Verfahren fortgeführt werden (OLG Celle FamRZ 2011, 240; OLG Naumburg FamRZ 2011, 125 [Leitsatz]; KG - 18 AR 41/10 - Juris; OLG Jena [2. Senat für Familiensachen] - 2 WF 261/10 - Juris; OLG Rostock FamRZ 2011, 223; OLG Brandenburg FamRZ 2011, 53 und 2010, 2002; OLG Braunschweig - 3 WF 23/10 - Juris).
  • OLG Bremen, 10.11.2016 - 4 UF 113/16

    Umfang der Erwerbsobliegenheit des gegenüber minderjährigen Kindern

    Für seine die Sicherung des Mindestunterhalts nach § 1612a BGB betreffende Leistungsunfähigkeit sowie für die Einhaltung der an die gesteigerte Erwerbsobliegenheit i.S.d. § 1603 Abs. 2 BGB zu stellenden Anforderungen ist der Unterhaltspflichtige in vollem Umfang darlegungs- und beweisbelastet (BGH, FamRZ 2014, 637; 2002, 536; OLG Brandenburg, FamRZ 2011, 223).
  • OLG Celle, 16.09.2010 - 12 WF 102/10

    Anwaltsgebühren bei Wiederaufnahme eines zuvor abgetrennten und ausgesetzten

    Eine Auswirkung auf die bereits bewilligte Prozesskostenhilfe ist damit nicht verbunden (OLG Braunschweig, Beschluss vom 16.03.2010 [3 WF 23/10]; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.05.2010 [15 WF 125/10]; OLG Rostock, Beschluss vom 19.07.2010 [10 WF 106/10]; a. A. OLG Naumburg, Beschluss vom 01.02.2010 [8 WF 33/10] - alle bei juris).
  • OLG Naumburg, 27.08.2010 - 3 WF 209/10

    Zeitlicher Umfang der Prozesskostenhilfe im Scheidungsverfahren in

    Denn nach der Gesetzesbegründung sollte damit lediglich ein Gleichlauf zur Übergangsregelung des § 48 VersAusglG hergestellt werden (vgl. BT-Drs 16/11903); neues Verfahrensrecht sollte auch auf am 01.09.2009 abgetrennte Verfahren Anwendung finden, der Charakter als Folgesache sollte nicht entfallen (so auch Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 12.05.2010- 15 WF 125/10; OLG Rostock vom 19.07.2010 -10 WF 106/10 und vom 14.07.2010 -10 UF 71/10; OLG Braunschweig vom 16.03.2010 - 3 WF 23/10).
  • OLG Naumburg, 25.08.2010 - 3 WF 209/10

    Prozesskostenhilfe im Scheidungsverfahren: Erstreckung der Bewilligung auf ein

    Denn nach der Gesetzesbegründung sollte damit lediglich ein Gleichlauf zur Übergangsregelung des § 48 VersAusglG hergestellt werden (vgl. BT-Drs 16/11903); neues Verfahrensrecht sollte auch auf am 01.09.2009 abgetrennte Verfahren Anwendung finden, der Charakter als Folgesache sollte nicht entfallen (so auch Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 12.05.2010- 15 WF 125/10; OLG Rostock vom 19.07.2010 -10 WF 106/10 und vom 14.07.2010 -10 UF 71/10; OLG Braunschweig vom 16.03.2010 - 3 WF 23/10).
  • AG Ludwigslust, 03.09.2010 - 5 F 34/10

    Versorgungsausgleich: Teilweiser Ausgleichsausschluss wegen Geringfügigkeit

    Auch wenn Art. 111 Abs. 4 Satz 2 FGG-RG die Fortführung vor dem 01.09.2009 aus dem Verbund abgetrennter Versorgungausgleichssachen als selbständige Verfahren formuliert, ist daraus nicht abzuleiten, dass sie ihren Charakter als Folgesachen verlieren (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 19.07.2010, Az.: 10 WF 106/10; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.05.2010, Az.: 15 WF 125/10, - jeweils zitiert nach juris -).
  • AG Ludwigslust, 11.10.2010 - 5 F 88/10

    Versorgungsausgleich beim Tod eines Ehegatten: Berücksichtigung von

    Auch wenn Art. 111 Abs. 4 Satz 2 FGG-RG die Fortführung vor dem 01.09.2009 aus dem Verbund abgetrennter Versorgungausgleichssachen als selbständige Verfahren formuliert, ist daraus nicht abzuleiten, dass sie ihren Charakter als Folgesachen verlieren (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 19.07.2010, Az.: 10 WF 106/10; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.05.2010, Az.: 15 WF 125/10, - jeweils zitiert nach juris -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht